Saalvermietung

Koordinatorin: Viola Präfke  |  03844 – 891273

großer Saal

Räume im Campus können während der Bindungsfrist von 5 Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes nur in Ausnahmefällen durch Dritte genutzt werden. Dies können Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen, Bildungsträger oder Privatpersonen sein, sofern die Nutzung sozialen, bildungs- und Gemeinwesen orientierten Zwecken dient und die demokratischen Grundrechte gewahrt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

In erster Linie dient der Campus der Schülerversorgung, der Kinder und Jugendarbeit der Schule, der Arbeit des Mehrgenerationenhauses und für eigene Veranstaltungen der Stadt Schwaan, die der Daseinsfürsorge zugutekommen.

Für die Nutzung der Räume des Campus ist eine Vertragslegung erforderlich.

Grundlage der Vertragslegung ist die Nutzungsverordnung der Stadt Schwaan  und die Einhaltung der Hausordnung.

Die Gebühren für die Nutzung des Campus werden in der Entgeltverordnung  geregelt.

Nutzen Sie bitte das Reservierungsformular  um Kontakt mit dem Campus aufzunehmen

  Nutzungsverordnung
  Hausordnung
  Entgeltverordnung
  Reservierungsformular

 

Im gesamten Veranstaltungssaal können gemäß der genehmigten Bestuhlungspläne 460 Personen einen Sitzplatz finden. Die Personenzahl wird auf maximal 600 Personen festgesetzt.

Im Veranstaltungssaal befindet sich eine Tribüne mit Podest, die beidseitig jeweils über eine feste Treppe verfügt. Außerdem befindet sich dort eine Bühne, die ebenfalls beidseitig über eine Treppe nutzbar ist.

Der Veranstaltungssaal ist mit modernster Licht- und Tontechnik ausgestattet.

 

Kontakt

Tel: 03844 – 891273
info.campus@schwaan.de
viola.praefke@schwaan.de

Sitz

18258 Schwaan
Schillerstraße 1a

Postanschrift

Stadt Schwaan – MGH/Campus
18258 Schwaan
Pferdemarkt 2

Erdgeschoss komplett

Nutzungsvarianten
Impressionen
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