Saalvermietung
Koordinatorin: Viola Präfke | 03844 – 891273
Räume im Campus können während der Bindungsfrist von 5 Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes nur in Ausnahmefällen durch Dritte genutzt werden. Dies können Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen, Bildungsträger oder Privatpersonen sein, sofern die Nutzung sozialen, bildungs- und Gemeinwesen orientierten Zwecken dient und die demokratischen Grundrechte gewahrt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.
In erster Linie dient der Campus der Schülerversorgung, der Kinder und Jugendarbeit der Schule, der Arbeit des Mehrgenerationenhauses und für eigene Veranstaltungen der Stadt Schwaan, die der Daseinsfürsorge zugutekommen.
Für die Nutzung der Räume des Campus ist eine Vertragslegung erforderlich.
Grundlage der Vertragslegung ist die Nutzungsverordnung der Stadt Schwaan und die Einhaltung der Hausordnung.
Die Gebühren für die Nutzung des Campus werden in der Entgeltverordnung geregelt.
Nutzen Sie bitte das Reservierungsformular um Kontakt mit dem Campus aufzunehmen
Nutzungsverordnung
Hausordnung
Entgeltverordnung
Reservierungsformular
Im gesamten Veranstaltungssaal können gemäß der genehmigten Bestuhlungspläne 460 Personen einen Sitzplatz finden. Die Personenzahl wird auf maximal 600 Personen festgesetzt.
Im Veranstaltungssaal befindet sich eine Tribüne mit Podest, die beidseitig jeweils über eine feste Treppe verfügt. Außerdem befindet sich dort eine Bühne, die ebenfalls beidseitig über eine Treppe nutzbar ist.
Der Veranstaltungssaal ist mit modernster Licht- und Tontechnik ausgestattet.